Stephanie Laakmann
Verhaltenstherapie und Traumatherapie für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kosten

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen, bzw. die Beihilfekasse, die Kosten für die ambulante Psychotherapie. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Krankenkasse/Beihilfekasse bzgl. der Formalitäten zur Antragsstellung und bringen Sie diese Informationen zum Erstgespräch mit. 

Selbstzahler:

Gesetzliche Vertreter können die Psychotherapie auch selbst tragen. Hierbei richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte:

Ich bin mit meiner Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zur Berufsausübung zugelassen. Jeder Mensch mit einer psychischen Erkrankung hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen zeitnahen Therapiebeginn, weshalb man die Behandlung in Privatpraxen beantragen kann, sofern andere Therapeuten mit Kassenzulassung nicht zeitnah beginnen können. Hierfür wird eine Dringlichkeitsbescheinigung durch einen Kinderarzt oder Kinder- und Jugendlichenpsychiater sowie eine Liste mit Wartezeiten von 5 Therapeuten mit Kassenzulassung benötigt. Nach gestelltem Antrag und Bewilligung durch die Krankenkassen kann die Therapie in dieser Praxis begonnen werden.

Sprechen Sie mich bei Fragen an, ich unterstütze Sie hierbei gerne.

 



 


 


 
 
 
 
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